Die populärsten Irrtümer

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– über die Homöopathie und die konventionelle Medizin – Teil 10

Weil ich in Debatten immer wieder die gleichen falschen Aussagen höre, stelle ich sie hier einmal zusammen mit den entsprechenden Argumenten, Daten und Fakten: Irrtümer, die über die Homöopathie geäußert werden, meistens mit entsprechenden Irrtümern über die Medizin gepaart. Ich hoffe, das entspannt die Debatte, die ich als unnötig polarisiert und wenig konstruktiv wahrnehme. Es geht weiter mit

Irrtum Nr. 10 –  „Nichts drin“

Curt Kösters

Dr. Norbert Aust von der Initiative „Netzwerk Homöopathie“:

Er betont, dass es sich bei Homöopathie um „Pseudomedizin“ handelt – und er bezweifelt, dass stark verdünnte Stoffe wirken können, wenn sie sich nicht mehr nachweisen lassen. „Es ist deshalb unmöglich, weil ein Wirkstoff, der nicht vorhanden ist, nicht wirken kann.“ [1]

Nun ist „unmöglich“ in der Naturwissenschaft immer ein großes Wort (s. Irrtum 9 „unmöglich“ – daran haben sich schon manche die Finger verbrannt. Auch die seinerzeit neu entdeckte Radioaktivität schien ja zunächst mal gegen ein fundamentales Prinzip, den Energieerhaltungssatz, zu verstoßen und wurde entsprechend skeptisch kommentiert.

Dennoch

Weitgehend unstrittig ist ja, dass zumindest in Hochpotenzen keine Substanz mehr enthalten ist (wenn man die Nanopartikel hier mal außen vor lässt).

Und wenn nichts drin ist, kann auch nichts wirken. – Dieses Argument ist hoch plausibel – weit plausibler zum Beispiel, als das Schwingen der Ekel-Keule.

Dieses Argument versteht jeder – und es ist daher nicht überraschend, dass es als zentrales Argument der Anti-Homöopathie-Kampagne Verwendung findet, mit entsprechenden Buttons und anderen Werbe-Acessoires verbreitet und mit öffentlichen Aktionen medienwirksam in Szene gesetzt wird („10:23“ – „Nichts drin – nichts dran“).

Das einzige (wirklich nur klitzekleine) Problem mit diesem Argument ist eigentlich nur, dass diese Hochpotenzen doch eine Wirkung zeigen.

Und wenn sie eine Wirkung zeigen, dann muss „etwas drin“ sein – sei dies nun Substanz oder Energie oder sonst etwas [2].

Die Wirkung, die wir täglich in der Praxis sehen – auch bei schweren Erkrankungen – lässt sich ja noch trefflich weg diskutieren, solange man das nicht selbst gesehen hat [3].

Bei klinischen Studien, insbesondere Doppelblindstudien, wird es da schon schwieriger [4]. Doppelblindstudien wurden ja gerade entwickelt, um Placebo-Effekte von echten Arzneiwirkungen zu unterscheiden. Und die Mehrzahl der Doppelblindstudien in der Homöopathie zeigt einen Effekt. Hier spaltet sich bereits die Skeptiker-Gemeinde bei dem Versuch, diese schwer verdauliche Tatsache hinweg zu erklären [5].

So richtig schwierig wird es aber bei der Grundlagenforschung [4]. Wenn man in einem Labor zeigen kann, dass Hochpotenzen einen Effekt haben der sich von dem Kontrollversuch unterscheidet, dann muss „etwas drin“ sein. Und solche Experimente gibt es mittlerweile in großer Zahl – darunter auch erfolgreich replizierte Modelle.

Da wird es zunehmend schwieriger mit dem wegdiskutieren und der Zeitpunkt, dass das auch in der wissenschaftlichen Community akzeptiert wird, ist einigermaßen absehbar (eher Jahre als Jahrzehnte).

Gut erkennbar ist der sich anbahnende Wandel aber auch schon daran, dass das zentrale Sprachrohr der Skeptiker-Gemeinde in Deutschland für die Anti-Homöopathie-Kampagne, das so genannte Informationsnetzwerk Homöopathie, mittlerweile eine Doppelstrategie zum Thema Grundlagenforschung fährt:

Während Norbert Aust einerseits noch in bewährter Manier versucht das Haar in der Suppe der einzelnen Studien zu finden [6], erklärt er andererseits vorsichtshalber schon mal die gesamte Grundlagenforschung zu Hochpotenzen als irrelevant für die Diskussion um die Homöopathie [7].

Das ist auch insofern bemerkenswert, als noch Weymayr in seinem Buch „Die Homöopathie-Lüge“ (2012) zwar gleich die gesamte klinische Forschung zur Homöopathie als irrelevant erklärte, dann aber doch großzügig einräumte, dass ihn relevante Ergebnisse aus der Grundlagen-Forschung überzeugen könnten.

Norbert Aust ist hier deutlich vorausschauender.

Die Irrelevanz der Grundlagenforschung

Die Stellungnahme von Dr. Aust in seinem Blog „Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie“ zeigt einen der wichtigsten Aspekte für die Beurteilung der „homöopathischen Grundlagenforschung“ auf, zu der die high dilution research zweifellos gehört: Den fehlenden Bedeutungszusammenhang solcher Forschungen (und ihrer Ergebnisse) für die Grundfrage der Richtigkeit des homöopathischen Gedankengebäudes und vor allem des Nachweises einer spezifischen Wirksamkeit. [7]

[…]

Das Erforschen extremer Verdünnungen, also über den Punkt hinaus, an dem vom Ursprungsstoff noch etwas vorhanden ist, ist sehr weit weg vom behaupteten Phänomen und der angeblich erheblichen klinischen Wirksamkeit der Homöopathie. Es müsste erst die Brücke aufgebaut werden, dass die Differenzen, die da gefunden worden sind, Bestand haben und irgendeinen Bezug zur Wirkung der Homöopathie hätten. [7]

[Hervorhebung im Original]

Man immunisiert sich schon mal dagegen – dass die Ergebnisse in der Grundlagenforschung mittlerweile doch recht konsistent sind und dass da in der Zukunft noch mehr drohen könnte. – Allerdings entlarvt sich auch das ganze Informationsnetzwerk Homöopathie mit eben diesem Versuch einer Immunisierung als rein ideologisches Unterfangen.

Begründet wird das in der Darstellung des INH mit folgenden Argumenten:

  1. Worin besteht die Heilkraft / das Agens, das beim Patienten wirksam werden soll? Ein identifizierbarer Wirkstoff ist es nicht, denn schon ab recht niedrigen Potenzen ist das Lösungsmittel von der Lösung nicht mehr unterscheidbar.

Stimmt! – Den genauen Wirkungsmechanismus kennen wir noch nicht. Aber replizierbare Modelle schaffen überhaupt erst die Grundlage für dessen Erforschung. Mit replizierbaren Labor-Modellen kann man dann anfangen zu untersuchen, wodurch sich z.B. der Effekt blockieren lässt – und so die Natur des Effektes allmählich eingrenzen. So funktioniert Wissenschaft.

  1. Wie wird der richtige Grundstoff dafür aus dem Einsatzmittel selektiert? Beispiel: In der Homöopathie verwendet man die ganze Biene („Apis mellifica“), die aus tausenden verschiedenen Stoffen besteht. Wie wird der Richtige daraus selektiert?

Was ist das Problem? – Wenn ein bestimmtes Stoffgemisch in einer homöopathischen Arzneimittelprüfung untersucht wurde, und deren Symptome dann wiederum in der klinischen Anwendung verifiziert werden, dann ist dieses Stoffgemisch ein Einzelmittel im Sinne der Homöopathie. Jedes Mittel pflanzlicher oder tierischer Herkunft beruht auf einem solchen Stoffgemisch. Selektiert werden muss da gar nichts. Es geht eben um die Wirkung des geprüften Stoffes.

Apis mellifica ist allerdings tatsächlich ein problematisches Beispiel, weil die ursprüngliche Prüfung auf der Wirkung des Bienengiftes beruht.

Einzelne Hersteller sind daher auch dazu übergegangen das Bienengift selbst anzubieten unter der Bezeichnung Apisinum.

In der Praxis funktioniert allerdings auch Apis mellifica bei Symptomen, die an die Wirkung von Bienengift erinnern. Eine gewisse Großzügigkeit scheint dem Ähnlichkeitsprinzip inhärent zu sein (bei akuten Verschreibungen allerdings eher als bei chronischen).

  1. Warum werden die unvermeidlichen Verunreinigungen des Lösungsmittels nicht potenziert?

  2. Was wird potenziert, wenn der Urstoff nicht mehr vorhanden ist?

  3. Wie wird die zu potenzierende Eigenschaft selektiert? Beispiel: Warum wird nicht die Giftwirkung von Arsen durch das Potenzieren verstärkt, sondern nur die heilende Wirkung?

  4. Wie wird die Wirkung der Heilkraft durch Schütteln auf die zehn- oder hundertfache Menge übertragen?

  5. Wie wird die Wirksamkeit dabei verstärkt? Warum merkt man im normalen Leben hingegen nichts von der verstärkenden Wirkung des Schüttelns? Was ist der Unterschied, ob ich ein homöopathisches Präparat schüttele oder meinen Kaffee?

  6. Wie wird diese verstärkte Heilkraft auf dem Zucker gespeichert, nachdem die Lösung verdunstet ist?

  7. Wie wird die Heilkraft vom Zucker gelöst und im menschlichen Körper transportiert?

Das alles sind äußerst interessante Fragen, die sich eben nur mit Hilfe weiterer Grundlagenforschung beantworten lassen. – Aber stabil replizierbare Modelle sind dafür eine conditio sine qua non.

Replizierbar sind einzelne Modelle inzwischen – und das ist doch auch schon mal schön, weil es eben zeigt, dass doch „etwas drin“ ist, auch wenn sie noch nicht ganz stabil sind.

  1. Wie wird die Stelle identifiziert, an denen die Heilkraft ihre Wirkung entfalten soll, was nach homöopathischer Auffassung sehr spezifisch ist und von sehr vielen Faktoren außerhalb der Zelle bestimmt wird, etwa davon, was der Proband / Patient nachts träumt?

Was genau soll damit gesagt werden? Die Vorstellung in der Homöopathie ist zumindest, dass das jeweilige Mittel auf den gesamten Organismus wirkt. Aber selbstverständlich reagiert nicht jeder Teil in gleicher Weise. Der Darm zum Beispiel kann bei der Gabe entsprechender Substanzen Durchfälle entwickeln – das Hirn neigt in der Regel nicht dazu.

Und übrigens: Bitte diese Frage auch an die konventionelle Pharma-Forschung richten! – Meines Wissens sind die meisten der postulierten Rezeptoren bisher nicht wirklich nachgewiesen, und wenn, dann gibt es sie an vielen Stellen. Warum also dann eine „spezifische“ Wirkung postulieren? Opiatrezeptoren gibt es im Darm, an Blutzellen, in Gefäßen und nicht nur im Gehirn!

  1. Wie unterscheidet die Heilkraft, ob sie durch einen Gesunden oder durch einen Kranken eingenommen wurde? Im ersten Fall müsste sie Prüfsymptome erzeugen, im zweiten nicht, denn das wären dann unerwünschte Nebenwirkungen, die in der Homöopathie ja nicht auftreten.

Eine Einmalgabe erzeugt recht selten Symptome (und das gilt übrigens auch für ein ganzes Fläschchen auf einmal). Wenn man im Rahmen einer homöopathischen Arzneimittelprüfung Symptome gezielt hervorrufen möchte, muss das Mittel in kürzeren Abständen häufiger wiederholt eingenommen werden. Und das erzeugt dann Symptome – auch nicht bei allen Prüfern, aber doch bei ausreichend vielen. (Und warum das so ist, weiß niemand.)

Sehr selten erzeugt aber auch die Einmalgabe Symptome, die für das Arzneimittel typisch sind. Voraussetzung dafür ist eine hohe Empfindlichkeit des Probanden bzw. Patienten und wahrscheinlich auch ein bestimmter Grad an Übereinstimmung zwischen den Symptomen des Mittels und den konstitutionellen Symptomen des Prüfers.

Diese Reaktion ist aber erstens selten, zweitens sind die Symptome dann nicht persistierend und drittens sind sie funktioneller Natur [8].

Bei Kranken genügt in der Regel die einmalige Gabe eines passenden homöopathischen Arzneimittels um eine Reaktion zu erzeugen. – Das hat offenbar mit dem Prinzip der Kritikalität zu tun (s.u.).

Offenbar ist es eben so, dass ein kranker Organismus etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist, so dass eine kleine Arzneimittelgabe ihn anregt, während ein gesunder Organismus relativ stabil ist und von einer einmaligen Arzneigabe nur sehr selten berührt wird.

  1. Wie unterscheidet die Heilkraft, ob sich die vorgefundene Zelle in der richtigen Region des Körpers befindet, also auf der rechten oder linken Seite zum Beispiel?“

s. Antwort auf Frage 10 – Und: Die Frage ist doch eigentlich umgekehrt: Warum tendieren manche Menschen dazu, Symptome an unterschiedlichen Stellen und möglicherweise auch zu unterschiedlichen Zeiten aber immer auf der gleichen Körperseite zu bekommen? (z.B. Halsentzündung rechts, Schmerzen im Handgelenk rechts und Schmerzen im großen Zeh wiederum rechts) – Klassisch pathophysiologisch ist das kaum zu erklären (vielleicht wäre dies mit einer Pathophysiologie, die sich auf die Theorie komplexer Systeme gründet zu erklären, aber die gibt es leider noch nicht); aber es kommt eben vor; und für eine homöopathische Verschreibung ist so etwas interessant und wichtig. Manche homöopathische Mittel zeigen in der Arzneimittelprüfung eben auch bevorzugt Symptome auf einer Körperseite.

  1. Wie unterscheidet die Heilkraft gesunde von kranken Zellen? Wenn die Zelle gesund ist, muss die Heilkraft an dieser Stelle die spezifischen Symptome erzeugen, die sie heilen kann, wenn die Zelle krank ist. Dies aber auch nur dann, wenn der Patient gesund ist, und nicht anderweitig krank (s. oben). Eine kranke Zelle muss sie hingegen heilen.

Das hat mit dem Prinzip der Kritikalität zu tun. Einfach gesagt: Eine Lawine kann man eben nur dort auslösen, wo genug Schnee liegt

  1. Wieso ist nach homöopathischer Auffassung weniger Wirkstoff in den Präparaten wirksamer, allerdings darf man von Hochpotenzen nicht zu viele nehmen, weil die Wirkung sonst zu stark wird? Welche Dosis-Wirkungs-Beziehung gilt denn nun?

Eine wirklich schöne Frage – und die Antwort ist nicht unkompliziert; z.T. muss man sicherlich auf die noch ausstehenden Ergebnisse künftiger Grundlagenforschung verweisen.

Warum das Prinzip der Potenzierung überhaupt funktioniert, wissen wir eben auch noch nicht. – In früheren Beiträgen zum Ähnlichkeitsprinzip und zur Potenzierung wurde aber schon darauf hingewiesen, dass dieses Prinzip rein pragmatisch entstanden ist aus dem Versuch, die Toxizität von Substanzen zu verringern. Mit einiger Überraschung stellte Hahnemann dann fest, dass die Heilwirkung bei einigen Patienten durch diese spezifische Form der Verdünnung sogar zunahm.

Aus dieser klinischen Beobachtung entstand dann innerhalb von etwa zehn Jahren das Prinzip der Potenzierung.

Allerdings: Die Heilwirkung nimmt nur bei ausreichender Passgenauigkeit zu (d.h. Übereinstimmung der Symptome des Patienten mit den Symptomen, die das Mittel hervorrufen kann). D.h. die Anforderung an die Präzision der Verschreibung steigt tendenziell mit der Höhe der Potenz. – Während Baldrian-Extrakt bei recht vielen Menschen einen arzneilichen Effekt hat, sind die Anforderungen an eine Verschreibung von Valeriana officinalis in einer Hochpotenz doch wesentlich höher.

Genau genommen ist die Heilwirkung auch keine Wirkung des Mittels; sie ist vielmehr eine Reaktion des Organismus auf den Reiz, also die Provokation durch das Arzneimittel. (Wenn man jemanden mit kaltem Wasser überschüttet, wird ihm oder ihr anschließend warm)

Man kann damit natürlich auch nur Reaktionen auslösen, die in der Möglichkeit des Organismus liegen. Genau genommen erhöht man also nur die statistische Wahrscheinlichkeit einer Spontanheilung – das aber wiederum offenbar sehr deutlich. (vgl. Norbert Aust – der Regenmacher)

Und um das Ganze jetzt noch komplizierter zu machen:

Manchmal sind Patienten sehr empfindlich und entwickeln Prüfungssymptome aufgrund einer Einmalgabe. Manchmal ist auch die Reaktion auf das Mittel zu stark.

In solchen Fällen kann man das Mittel bei der nächsten Einnahme dann verdünnen um die Reaktion abzuschwächen. – Aber das ist dann eben eine Verdünnung ohne weiteres Schütteln (oder eben eine recht hohe Verdünnung mit nur wenig Schütteln).

Und soweit sich das aus klinischer Erfahrung sagen lässt: Auch diese Verdünnung folgt nicht ganz einer klassischen pharmakologischen Dosis-Wirkungs-Kurve. Eine Halbierung der Dosis führt nicht zu einer Halbierung der Reaktion. Vielmehr scheint das eher einer logarithmischen Skala zu folgen: Eine Halbierung der Reaktion erfordert in etwa eine Verdünnung im Verhältnis von 1:50 (etwas zwischen 1:10 und 1:100 – ganz exakt lässt sich das nicht quantifizieren).

Anmerkungen

[1] Norbert Aust hier zitiert nach <http://www.br.de/radio/bayern2/gesellschaft/tagesgespraech/homoeopathie-medizin-heilkunst-hokuspokus-100.html>

[2] Bezüglich „sonst etwas“: Ich bin selbst kein Physiker und werde mich daher hüten, physikalische Hypothesen zu formulieren. Aber ich kann Physiker fragen.

Vor Jahren habe ich einmal Hans-Peter Dürr gefragt ob es denkbar sei, dass neben der Materie und der Energie noch Struktur bzw. Information als eine dritte Kategorie betrachtet werden könne.

Der Hintergrund meiner Frage: Wenn man einen Eisenstab magnetisiert (z.B. durch einfaches Reiben), ändert man eigentlich nur die Anordnung der Teilchen (aber nicht deren Chemie) – aber diese strukturelle Änderung hat dann einen physikalischen Effekt (nämlich den Magnetismus) – und eben dieser Effekt kann auch zur Speicherung von Informationen verwandt werden.

Die Antwort von Dürr war, dass dem so sei – nur sei die Information die eigentliche und grundlegende Kategorie, vor Energie und Materie.

Und diese Antwort fasziniert mich bis heute, auch weil sie bereits im Johannesevangelium formuliert ist mit Bezug auf die Genesis. („Am Anfang war das Wort … „)

Siehe auch Galileo-Report.

[3] Ich kenne eigentlich nur einen einzigen Fall, wo jemand das selbst gesehen hat und die Wirkung dennoch bestreitet –  Dieser Fall ist faszinierend und schwer zu erklären; ich versuche es daher gar nicht erst.

In aller Regel aber sind Menschen, die die gelegentlich doch sehr eindrucksvolle Wirkung eines passenden homöopathischen Mittels bei einer schweren akuten Krankheit gesehen haben (wenn sich der Zustand innert weniger Minuten deutlich bessert) sofort und unmittelbar überzeugt.

Und so nährt sich die ganze Diskussion um die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem Begriff Evidenz und dem englischen evidence.

Evidenz bezeichnet das unmittelbar aus eigener Anschauung Einleuchtende. – Wer einen Fallschirmabsprung erlebt oder auch nur gesehen hat, braucht keine Studie, um die Wirksamkeit von Fallschirmen zu beurteilen – und schon gar keine randomisierte Studie.

Menschen, die diese Erfahrung nicht gemacht haben, aber genau wissen dass „nichts drin“ ist fragen verständlicherweise nach den wissenschaftlichen Beweisen (evidence).

Aber wie überzeugt man Blinde von der Existenz von Farben?

[4] Forschungreader WissHom

[5] Die wichtigsten Erklärungsstrategien von Skeptiker-Seite um zu erklären, wieso die Mehrzahl der Doppelblindstudien einen signifikanten Effekt zeigt:

Publikations-Bias – die negativen Studien werden einfach nicht veröffentlicht und der Rest ist dann durch den statistischen Zufall zu erklären. – Das Problem ist nur, dass es dann eine recht große Zahl von unveröffentlichten Studien geben müsste, was wiederum schwer in Einklang damit zu bringen ist, dass Studien in der Homöopathie überwiegend nicht von Arzneimittelfirmen finanziert werden sondern von Stiftungen und öffentlichen Geldern; und bei diesen Finanzierungen lassen sich negative Ergebnisse kaum unterschlagen. Weiterhin zeigen eben auch die Ergebnisse der Funnel-Plot-Analyse bei der Meta-Analyse von Shang et al., dass es einen Publikations-Bias bei den Homöopathie-Studien nicht in größerem Maßstab geben kann.

Methodische Schwächen – Die meisten Studien genügen nicht mehr heutigen methodischen Standards. – Stimmt bedingt! – Nur ist das in der konventionellen Medizin nicht anders (s. Irrtum Nr. 2 – Unwissenschaftlich; Die Europäischen Wissenschaftsakademien und die Homöopathie) und ohnehin wird eine Studie dadurch noch nicht irrelevant. Ferner zeigen eben auch die methodisch hochwertigen Studien einen Effekt (ein Problem, mit dem sich auch schon Shang et al. herumschlagen musste, aber die fanden eine elegante Lösung s.u.; schon Shang und Kollegen bescheinigten übrigens den Homöopathiestudien insgesamt gute methodische Qualität).

Fälschung – Diese Behauptung wurde von Edzard Ernst aufgestellt, nur leider völlig ohne irgendeinen Beleg.

Indiskutabel – Dieser wissenschaftstheoretisch eher kühne aber immerhin originelle Ausweg stammt von Christian Weymayr (Die Homöopathie-Lüge). – Positive Homöopathie-Studien seien irrelevant, weil die Homöopathie per se unmöglich sei und daher wissenschaftlich gar nicht untersuchbar. (s. Irrtum „unmöglich“).

Siehe dazu auch die Widerlegung des sog. „Szientibilitätsarguments“ durch Walach und Fischer: Walach, H., & Fischer, K. (2014). Leserbrief zu Christian Weymayr: „Scientabilität – ein Konzept zum Umgang der EbM mit homöopathischen Arzneimitteln“. Z. Evid. Fortbild. Qual. Gesundh.wesen (ZEFQ) (2013) 107, 606-610. Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen, 108(1), 80.e81-e83.

Irrelevant – Eine ebenfalls sehr originelle Lösung dieses Dilemmas wurde erstmals in der Metaanalyse von Shang et al. präsentiert und in dem Review von NHMRC noch verfeinert. Man schließe einfach alle Studien unterhalb einer willkürlich festgelegten Probandenzahl aus der Betrachtung aus und der Rest zeigt dann keinen relevanten Effekt mehr. Das ist nun zwar methodisch höchst fragwürdig (Bei einer Metaanalyse werden die Ergebnisse der Einzelstudien zusammengefasst und der Effekt dann neu gerechnet, die Größe der Einzelstudien ist daher nur von geringer Relevanz) und auch völlig unüblich bei Metaanalysen, aber äußerst elegant und wirksam.

[6] s. Blog von Norbert Aust Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie. Seine Kritik an einzelnen Studien schreibt er durchaus mit einigem Sachverstand und nicht alle seine Einwände gegen einzelne Studien sind irrelevant. Bedauerlich ist nur die Einseitigkeit seiner Darstellung (die fundamentale Kritik an Shang et al. z.B. formuliert er so, dass die Aussage der Studie damit nicht in Frage gestellt wird – Schade!). Bedauerlich ist aber auch, dass er seine Kritik nicht an die wissenschaftlichen Journals schickt, in denen die Originalarbeiten der jeweiligen Autoren publiziert wurden. Damit würde er sich in den wissenschaftlichen Diskurs begeben, müsste dann allerdings auch damit leben, dass einige seiner Argumente auch leicht zu entkräften sind.

[7] Forschung an ultrahohen Verdünnungen – relevant oder nicht?

[8] Es ist aber durchaus Gegenstand der Diskussion, ob diese Reaktionen als Unerwünschte Arzneiwirkungen (UAW) gesehen werden sollten. – Seitens des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden sie jedenfalls so gewertet.

Meine persönliche Meinung dazu:

Es handelt sich ja nicht um pharmakologische Wirkungen (dazu ist die Dosis zu niedrig) sondern um sehr individuelle wenn auch spezifische Reaktionen.  Und jetzt mal etwas spitzfindig: Wenn es keine pharmakologische Wirkung gibt, kann es auch keine unerwünschten Wirkungen geben. – Allerdings bin ich durchaus auch der Meinung, dass etliche der seltenen UAWs (<1:100.000 – unter Einbeziehung des bekannten Underreporting von UAWs de facto also ca. 1:10.000) bei konventionellen Pharmaka wahrscheinlich auch in diesen Bereich fallen. Das sind möglicherweise zum Teil auch keine wirklichen UAWs sondern individuelle aber doch spezifische Reaktionen. Idiosynkrasie nannte man so etwas früher auch.

Es geht dabei auch um die Unterscheidung:

  • Wenn ich auf jemanden schieße und der fällt tot um, dann ist das nachvollziehbarerweise strafbar (je nach der Situation als Mord oder Totschlag – mindestens aber Körperverletzung mit Todesfolge)
  • Wenn ich ein Buch schreibe und nach dem Lesen dieses Buches bringen sich reihenweise Leute um, dann ist das auch nicht schön – aber nicht strafbar.

Der wesentliche Unterschied nämlich: Das Erstere ist eine Wirkung – das Zweite eine Reaktion. – Für Wirkungen bin ich verantwortlich, für Reaktionen nur sehr begrenzt.

Und nicht einmal in dem deutlich restriktiveren 19. Jh wurden „Die Leiden des jungen Werther“ verboten, obwohl sich nach dessen Lektüre reihenweise junge Männer umbrachten.

Bild

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Die populärsten Irrtümer

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– über die Homöopathie und die konventionelle Medizin – Teil 8

Weil ich in Debatten immer wieder die gleichen falschen Aussagen höre, stelle ich sie hier einmal zusammen mit den entsprechenden Argumenten, Daten und Fakten: Irrtümer, die über die Homöopathie geäußert werden, meistens mit entsprechenden Irrtümern über die Medizin gepaart. Ich hoffe, das entspannt die Debatte, die ich als unnötig polarisiert und wenig konstruktiv wahrnehme.

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Irrtum Nr. 8 –Potenzierung – alles Hokuspokus

von Susann Buchheim-Schmidt

Kritiker der Homöopathie stellen die Wirksamkeit der homöopathischen Therapierichtung per se in Frage, da durch den hohen Verdünnungsgrad keine Wirkung mehr möglich sei. Dabei wird häufig das sogenannte „Bodenseeargument“ ins Feld geführt.

Bezüglich der Technik des Potenzierens kommt immer wieder die Frage auf: „Wodurch ist als Notwendigkeit nachgewiesen, dass man gegen den Erdmittelpunkt schütteln muss?

Verdünnen um zu Detoxifizieren

Hahnemann untersuchte nach dem Chinarindenversuch im Jahre 1790 viele weitere Arzneimittel auf ihre potentielle Wirksamkeit für die Homöopathie. Oft handelte es sich um giftige Stoffe, da von diesen schon eine entsprechende Wirkrichtung bekannt war oder diese schon in der Allopathie verordnet wurden. Er nannte auch klar das Vergiftungsbild als eine der Grundsäulen für ein homöopathisches Arzneimittelbild, neben homöopathischen Arzneimittelprüfungen am Gesunden und klinischen Erfahrungen. Zu nennen als toxische Ausgangsstoffe für homöopathische Arzneien, die auch schon von Hahnemann verwendet wurden, sind beispielsweise die Tollkirsche (Atropa belladonna), der Blaue Eisenhut (Aconitum napellus), Quecksilberpräparate (Mercurius solubilis) oder auch Arsentriooxid (Arsenik; Arsenicum album).

Hahnemann wollte seine Patienten nicht schaden. Dies war z.B. in der damaligen allopathischen Medizin mit hohen Gaben quecksilberhaltiger Arzneien im Falle der Syphilis “Standard“; Franz Schubert etwa dürfte an den Folgen der Quecksilberdampfbäder verstorben sein, die er wegen seiner Syphilis verordnet bekam. Daher verdünnte Hahnemann die Ausgangsstoffe unter die toxische Konzentration, auch weil er feststellte, dass bei ausreichender Symptomähnlichkeit nur sehr kleine Dosen notwendig waren. Diese Verdünnung erfolgte – wie auch heute noch in der Laborarbeit gängige Praxis – schrittweise als Verdünnungsserie, was besonders exakte Konzentrationsverhältnisse garantiert. Als Verdünnungsverhältnis wählte er Hunderterschritte, woraus später die sogenannten C-Potenzen (Centesimalpotenzen) abgeleitet wurden. Um eine Durchmischung der Verdünnungen zu garantieren wurde geschüttelt. Dies alles hatte zunächst nichts mit Potenzierung zu tun, sondern war ein ganz pragmatischer Ansatz.

Daher sprach er bis zum Jahre 1821 auch noch von Verdünnungen. Erst später machte er die Erfahrung, dass mit steigenden Verdünnungsschritten der Arznei auch die Wirkstärke und Wirkdauer anstieg. Der Begriff „Potenzierung“ wurde erst im Jahre 1827 das erste Mal gebraucht. (Schmidt, Taschenatlas Homöopathie)

Potenzierung mittels Schüttelschlägen – Was schreiben die Arzneibücher vor?

Mit der Anzahl der Schüttelschläge experimentierte Hahnemann Zeit seines Lebens und fand mit 10 Schlägen für die C-Potenzen (Verhältnis 1:100) und 100 Schlägen für die LM/ Q-Potenzen (Verhältnis 1:50.000) schließlich das Optimum. (Chronische Krankheiten Band 3 1837; Organon 6. Auflage)

Die starken Schüttelstöße sollten „mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper“ ausgeführt werden. „Etwa auf ein mit Leder eingebundenes Buch“ (Organon 6. Auflage).

Von einer „Verschüttelung gegen den Erdmittelpunkt“ ist nirgends die Rede. Allerdings bieten abwärts gerichtete Schüttelschläge naturgemäß die größte Krafteinwirkung auf die Arznei. Mystifiziert wird hier jedoch nichts. 1879 (über 30 Jahre nach Hahnemanns Tod) wurde in Willmar Schwabes Pharmacopoea Homeopathica Polyglotta -dem Vorläufer des heutigen Homöopathischen Arzneibuchs (HAB)- vorgeschrieben, dass die Potenzierung mit 10 kräftigen abwärts gerichteten Schlägen mit dem Arm durchzuführen sei.

Auch hier ist nicht vom Erdmittelpunkt die Rede. Ebenso wenig in allen anderen offiziellen homöopathischen Arzneibüchern in und außerhalb Europas, wie dem deutschen HAB, der Pharmacopée Française (FP), den Monografien zur Herstellung von Homöopathika im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur), der Britischen Homöopathischen Pharmacopoe, der Homöopathic Pharmacopoeia of India (HPI), der Homeopathic Pharmacopoeia of the United States (HPUS) und der Brazilian Homeopathic Pharmacopoeia.

(Arzneinbuchvergleich des Subcommittee Pharmacy im ECH)

Das Märchen vom Erdmittelpunkt hat also seinen Ursprung wohl gar nicht in Homöopathenkreisen, sondern wurde vermutlich von Homöopathiekritikern selbst gestreut, um die Unglaubwürdigkeit der (Herstellungs)methode stärker zu verdeutlichen?

Auch ist keineswegs vorgeschrieben, dass die Schüttelschläge mit der Hand durchzuführen sind. Schon Hahnemann erwähnt im Organon in einer Fußnote des § 270 die Möglichkeit, dass „der Arznei Stöße mittels einer kräftigen Maschine gleichsam eingezwungen“ werden. Auch die oben genannten homöopathischen Arzneibücher lassen die Möglichkeit der mechanischen Verschüttelung zu, insbesondere, wenn „der Bewegungsablauf der manuellen Verschüttelung hinsichtlich Frequenz und Strecke entspricht“. (HAB H.5.4.1.)

Das Bodenseeargument

Ein weiteres Argument der Kritikerszene ist das sogenannte „Bodenseeargument“. Gemeint sind dabei Konzentrationsberechnungen verschiedener homöopathischer Potenzen, um die Unmöglichkeit einer Wirksamkeit zu verdeutlichen.

Beispiel: Ein Tropfen Substanz auf die Menge Wasser im Bodensee würde rein rechnerisch einer D18 entsprechen.

Vergessen wird dabei, dass bei einer homöopathischen Behandlung nicht unbedingt ein potenziertes und damit hoch verdünntes Arzneimittel angewendet werden muss. Das Hauptmerkmal der homöopathischen Therapierichtung ist die Anwendung der Arzneimittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip („Simileprinzip“), dies kann durchaus auch mit der Urtinktur oder sehr tiefen Potenzen erfolgen.

Vergessen wird bei solchen Konzentrationsberechnungen auch, dass nicht einfach verdünnt und umgerührt wird (was bei der Riesenmenge Wasser im Bodensee gar nicht möglich wäre), sondern schrittweise verdünnt und dabei -zunächst mittels Verreibung, später mittels Schüttelschlägen- potenziert wird.

Dass es rein auf die Herstellungstechnik bezogen große Unterschiede zwischen einfachem Verdünnen und Potenzieren gibt, soll im Folgenden verdeutlicht werden:

Der Trituarationsprozess

Bei der Milchzuckerverreibung (Trituration) eines Arzneistoffes -von Hahnemann bis zur C3 für fast jede Arznei gefordert- wird die Ausgangssubstanz im Verhältnis 1:100 (für C-Potenzen) oder 1:10 (für D-Potenzen) mit anteiligen Mengen Lactosemonohydrat (jeweils 1/3) in einer rauen Reibschale (Mörser) verrieben. Dabei sind genaue Zeiten einzuhalten, um eine wirkliche Durchmischung der Ausgangssubstanz zu garantieren. Pro Verreibungsschritt ist nach HAB Vorschrift 7 eine Stunde vorgeschrieben.  Durch den Verreibungsprozess wird die Partikelgröße von Arzneistoff und Milchzucker sehr stark verkleinert und es erfolgt ein sehr inniger Durchmischungsprozess. Man hat am Ende der dreistündigen Verreibungszeit in der C3 eine Partikelgröße im Nanometerbereich.

Durch diesen Prozess wird es auch möglich, schwer lösliche Salze oder auch als Grundsubstanz komplett inerte Stoffe (z.B. Lycopodium) für den menschlichen Körper verfügbar zu machen. Zudem hat sich die Löslichkeit des Milchzuckers in Bezug auf Alkohol verändert, man spricht von kolloidaler Löslichkeit.

Ab der 3. Potenz kann dann auf das flüssige Potenzierungsfverfahren (Herstellung von Dilutionen) mittels der oben beschriebenen Verschüttelungsmethode übergegangen werden.

Es gibt einige Theorien darüber, wieso die Information der potenzierten Arznei auf den Trägerstoff (Milchzucker oder Alkohol) übergeht und trotz der Verdünnung eine Wirkung bzw. sogar Wirksteigerung -Voraussetzung ist dabei die Ähnlichkeit zwischen Arznei und Symptomen- zu beobachten ist. Eine abschließende, zufriedenstellende Erklärung warum das so ist, gibt es jedoch tatsächlich noch nicht.

Fakt ist allerdings, dass die Trägersubstanzen in denen ein Arzneistoff potenziert wurde, sich in verschiedenen physikalischen Parametern (NMR-Relaxationszeitmessungen (T1/T2); UV VIS-Untersuchungen) deutlich von einfach nur verschüttelten Kontrollen unterscheiden. Gründe dafür im Herstellungsprozess zu suchen ist naheliegend.

„Ein theoretisches Modell, welches diese Modifikationen als Träger von spezifischen Arzneimittelwirkungen interpretiert, steht jedoch noch aus“; heißt es auch im Forschungsreader der WissHom 2016.

Fazit:

Die Vorschriften des bei der Herstellung von Homöopathika verwendeten Teils des HAB (HAB-Vorschriften 1 bis 17, sowie 43 und 44; jetzt teilweise ins Europäischen Arzneibuch übernommen) sind präzise formuliert und basieren auf Hahnemanns Herstellungsvorschriften im „Organon der Heilkunst“, den „Chronischen Krankheiten“ und der „Reinen Arzneimittellehre“. Mystische Details wie z.B. der Erdmittelpunkt oder Angaben darüber, ob rechts- oder linksherum verrieben oder zu welcher Tageszeit verschüttelt werden sollte, sind dort nicht zu finden und gehören auch nicht zu den Grundlagen der Homöopathie.

Quellen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-352013/homoeopathie-glaubenskrieg-um-globuli/

Hahnemann, Samuel: Organon der Heilkunst, 6. Auflage: http://www.zeno.org/Kulturgeschichte/M/Hahnemann,+Samuel/Organon+der+Heilkunst+(6.+Auflage)

Schmidt, Josef: Taschenatlas Homöopathie in Wort und Bild, Haug-Verlag, Heidelberg 2001

Hahnemann, Samuel: Chronische Krankheiten Band 3, 1837 – „Vorwort über das Technische in der Homöopathie“

http://www.zeno.org/Kulturgeschichte/M/Hahnemann,+Samuel/Die+chronischen+Krankheiten/Arzneimittel/Dritter+Theil/Vorwort

Schwabe, Willmar: Pharmacopoea Homeopathica Polyglotta; Second Edition; Boericke&Tafel, New York 1880

European Committee for Homeopathy (SC Pharmacy): Comparison of homeopathic preparation methods in pharmacopoeias (2016)

Homöopathisches Arzneibuch (HAB), DAV, Stuttgart 2018

Schwarzbach, R./ Buchheim-Schmidt, S.: Fachrechnen für PTA, DAV, Stuttgart 2013

2nd DynHom Colloquium Mai 2017 organized by Unio Homeopathica Belgica

Baumgartner, S.: Stand der Grundlagenforschung in der Homöopathie 2016

Im WissHom-Forschungsreader: https://www.wisshom.de/dokumente/upload/7cda0_forschungsreader_2016_ergschutzgeb%C3%BChr_180713.pdf

Rissel, R.: Kritische Fragen an die Homöopathie

https://www.muench-akademie.de/shop/publikationen/kritische-fragen-an-die-homoeopathie/

Bilder

Wassertropfen – © foodfoto – stock.adobe.com

Potenzierung – S. Buchheim-Schmidt

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–  über die Homöopathie und die konventionelle Medizin – Teil 7

Harald Walach

Weil ich in Debatten immer wieder die gleichen falschen Aussagen höre, stelle ich sie hier einmal zusammen mit den entsprechenden Argumenten, Daten und Fakten: Irrtümer, die über die Homöopathie geäussert werden, meistens mit entsprechenden Irrtümern über die Medizin gepaart. Ich hoffe, das entspannt die Debatte, die ich als unnötig polarisiert und wenig konstruktiv wahrnehme. Es geht weiter mit

Irrtum Nr. 7 – Gefährlich

Homöopathie ist potenziell gefährlich, denn sie könnte ja wichtige Behandlungen verhindern. Konventionelle Behandlung hingegen ist auf jeden Fall ratsam.

Das beliebte Argument von Homöopathiekritikern, dass Homöopathie gefährlich ist, weil sie wichtige Behandlungen verzögert und verhindert, ist aus meiner Sicht vor allem eines: unbelegte Polemik.

Theoretisch stimmt das Argument natürlich: wenn zu Zeiten, wo wir wirksame Behandlungen gegen lebensbedrohliche Erkrankungen wie einen akuten Herzinfarkt oder Schlaganfälle haben, jemand erst homöopathische Kügelchen verwendet, dann ist das ein professioneller Fehler.

Praktisch ist es aber meines Wissens nicht belegt, dass dies tatsächlich ein Problem darstellt. Die großen Befragungsstudien, die es gibt, zeigen, dass Patienten Homöopathie und andere komplementäre Verfahren vor allem komplementär, also in Ergänzung, verwenden.1,2 Selten ist Homöopathie die erste Wahl. Meistens kommen Patienten zum homöopathischen Arzt nach einer Odyssee durchs System. Solche Patienten bleiben dann oft dieser Behandlung treu, auch bei anderen und akuten Beschwerden. Dagegen ist aus meiner Sicht kaum was einzuwenden. Denn jeder gute homöopathische Arzt ist zunächst einmal Arzt und kennt die Grenzen seiner Kunst. Übersichtsarbeiten, die der Homöopathie Nebenwirkungen bescheinigt haben wollen,3 leiden unter groben handwerklichen Fehlern.4

Und im Übrigen: Entweder ist die Homöopathie wirkungslos, dann kann sie keine Nebenwirkungen haben und die einzige gefährliche Wirkung wäre die Unterlassung. Oder aber die Homöopathie kann Nebenwirkungen haben, dann ist sie aber auch nicht wirkungslos.

Aber wie sieht es denn mit der Unterlassung wirklich aus? Wie gesagt: Daten sprechen eher dagegen, dass das ein Problem wäre. Und sieht man sich die potenziellen Nebenwirkungen konventioneller Medikamente an, dann bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob es nicht eine kluge Strategie ist, im Normalfall, also dann, wenn keine Gefahr im Verzug ist, zunächst eine homöopathische Therapie zu versuchen und erst dann, wenn das nicht funktioniert, zu stärkeren Geschützen zu greifen. Denn immerhin sind tödliche Nebenwirkungen von konventionellen Arzneien je nach Lesart Todesursache Nr. 2, 3 oder 4 in der modernen Welt.5,6 Die Gefahr an den langfristigen Folgen einer Dauermedikation zu sterben ist deutlich höher als die Gefahr durch homöopathische Therapie eine lebensrettende Massnahme zu versäumen und dadurch zu sterben.

Weil diese Frage aber noch niemand untersucht hat, muss dies Spekulation bleiben. Meine Lieblingsstudie wäre: Einer Kohorte von nicht wirklich ernsthaft Kranker in einem Alter von über 50 Jahren alle Medikamente zu entziehen und durch Placebo zu ersetzen (idealerweise ohne dass sie davon wissen) und den Gesundheitszustand nach einem halben Jahr zu untersuchen. Ich wette eine Kiste Champagner, dass er besser wäre. Da ich diese Studie aber nie bewilligt bekomme und jemand anderer sie nicht machen wird, kriege ich mal wieder meinen Champagner nicht.

Anmerkung 23.2.2019

In diesem Dokument wurden zwei Sätze gestrichen:

„Das Problem taucht allenfalls da auf, wo weniger gut ausgebildete Heilpraktiker ärztliche Versorgungsfunktion übernehmen. Das hat aber weniger mit der Homöopathie, als mit dem System zu tun.“

Diese Sätze waren missverständlich und wurden missverstanden. – Und ich bedaure das.

Es ging mir nicht um eine Diskreditierung von Heilpraktikern.

Dass Heilpraktiker heutzutage viel lernen und wissen müssen, ist mir durchaus bekannt. Wir hatten in unserem Studiengang in Frankfurt/Oder auch viele Heilpraktiker und alle, die ich kennengelernt habe, haben mir viel Respekt abgerungen.

Aber wenn Heilpraktiker ärztliche Versorgungsfunktionen übernehmen und auch schwere Krankheiten behandeln, müssen sie sich darüber klar sein, dass sie sich außerhalb des ärztlichen Versorgungssystems bewegen und damit eine besondere Verantwortung haben.

Erfahrene Heilpraktiker wissen das und kennen die Grenzen.

Das Problem ist aber, dass die Heilpraktiker-Ausbildung keinen zwingenden klinischen  Teil hat.

Auch frisch gebackene Ärzte haben nach Absolvierung ihres Studiums und der Staatsexamina zunächst mal nur viel Wissen angehäuft – und haben noch wenig eigene Erfahrung mit richtigen Patienten und echten Krankheiten.

In ihrer klinischen Ausbildung sehen sie dann in der Regel auch schwerere Krankheitsfälle und  bekommen ein Gefühl für die Schwere von Krankheiten, für Situationen, wo es heikel wird, wo man jemanden um Hilfe bitten muss (im Krankenhaus dann den Oberarzt).

Ausreichende Praxiserfahrung kompensiert diesen Mangel an klinischer Ausbildung – aber bei den Anfängern ist es die klinische Ausbildung, die den Unterschied macht.

Und dass Ärzte dennoch Fehler machen – auch gravierende Fehler – ist hinlänglich allgemein bekannt. – Vielleicht sollte ich diesen Punkt gelegentlich noch vertiefen.

Worum es mir in dem Artikel eigentlich nur ging: Mit der Homöopathie als Methode hat das alles nichts zu tun.

Links

Der perfekte Mord? Neue Albernheiten zum Thema Homöopathie

Stellungnahme WissHom zu: BELLADONNA-HALTIGE HOMÖOPATHIKA … schwere Störwirkungen und Todesfälle in USA, Arznei-Telegramm 3/17 (a-t 2017; 48: 31-2)

Stellungnahme AEHA: Sicherheit homöopathischer Arzneien in Europa gewährleistet

Stellungnahme AEHA: Fakten zu Homeopathic Teething Tablets

Referenzen

  1. Ostermann T, Vollmar HC, Raak C, Jacobi F, Büssing A, Matthiesen PF. Potenzielle Inanspruchnahme von Gesundheitsprofessionen durch privat Versicherte unter Berücksichtigung komplementärmedizinischer Versorgungsleistungen. Forschende Komplementärmedizin 2015; 22: 369-479.
  2. Linde K, Alscher A, Friedrichs C, Joos S, Schneider A. Die Verwendung von Naturheilverfahren, komplementären und alternativen Therapien in Deutschland – eine systematische Übersicht bundesweiter Erhebungen. Forschende Komplementärmedizin 2014; 21: 111-8.
  3. Posadzki P, Alotaibi A, Ernst E. Adverse effets of homeopathy: a systematic review of published case reports and case series. The International Journal of Clinical Practice 2012; 66: 1178-88.
  4. Walach H, Lewith G, Jonas W. Can you kill your enemy by giving homeopathy? Lack of rigour and lack of logic in the systematic review by Ernst and colleagues on adverse effects of homeopathy. International Journal of Clinical Practice 2013; 67: 385-6.
  5. Gøtzsche PC. Deadly Psychiatry and Organised Denial. Copenhagen: People’s Press; 2015.
  6. Gøtzsche PC. Deadly Medicines and Organised Crime: How Big Pharma Has Corrupted Health Care. London: Radcliff; 2013.

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Die populärsten Irrtümer

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– über die Homöopathie und die konventionelle Medizin – Teil 5

Weil ich in Debatten immer wieder die gleichen falschen Aussagen höre, stelle ich sie hier einmal zusammen mit den entsprechenden Argumenten, Daten und Fakten: Irrtümer, die über die Homöopathie geäußert werden, meistens mit entsprechenden Irrtümern über die Medizin gepaart. Ich hoffe, das entspannt die Debatte, die ich als unnötig polarisiert und wenig konstruktiv wahrnehme. Es geht weiter mit

Irrtum Nr. 5 –Teurer Zucker

von Susann Buchheim-Schmidt

  1. Homoöpathie ist ein großes Geschäft

Lebostein 21.03.2014

Die Homoöpathie-Freunde regen sich immer über die Geldschneiderei der klassischen Medizin auf. Dabei ist das bei der Homoöpathie viel schlimmer. Das ist ein Riesengeschäft und eine riesige Abzocke! Da wird Wasser und Zucker für ordentlich Geld verkauft…

Fakt ist, dass es sich dabei um Arzneimittel handelt, die behördlich reguliert sind und diversen rechtlichen Anforderungen, wie z.B. dem Arzneimittelgesetz, den hohen Anforderungen an die „Gute Herstellungspraxis“ (GMP) und vielen weiteren – auch europäischen Regularien – genügen müssen.

Die Herstellung von Homöopathika unterscheidet sich bzgl. der gesetzlichen Anforderungen an den Herstellungsprozess in keiner Weise von der Herstellung herkömmlicher Arzneimittel.

Ausgangsstoffe

Die Ausgangsstoffe müssen zunächst entweder selbst angebaut oder beschafft werden. Dies ist vielen Regularien, wie z.B. Anforderungen an Saatgut und Anbau, Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Dokumentation etc. unterworfen.

Vor der eigentlichen Herstellung müssen sämtliche Ausgangsstoffe geprüft werden und den Arzneibuchanforderungen (Homöopathisches Arzneibuch/ Europäisches Arzneibuch) entsprechen. Die aus den Ausgangsstoffen hergestellten Urtinkturen werden vor der Weiterverarbeitung ebenfalls geprüft,  dazu sind bis zu 10 teilweise aufwändige analytische Untersuchungen nötig. Das unterscheidet Homöopathika in keiner Weise von Arzneimitteln der konventionellen Medizin.

Im Gegenteil: Die Prüfung von Pflanzenmaterial ist teilweise aufwändiger und komplexer als die von chemisch genau definierten Ausgangsstoffen.

Herstellung

Der weitere Herstellungsprozess, die Verreibung bzw. Verschüttelung der Ausgangsstoffe (das sogenannte Potenzieren) zum fertigen Produkt, muss selbstverständlich auch den hohen Qualitätsanforderungen an die Arzneimittelherstellung entsprechen und aufwändig kontrolliert und dokumentiert werden.

Teuer ist bei der Herstellung nicht allein das Ausgangsmaterial sondern insbesondere die Hilfsstoffe wie z.B. Ethanol, der gerade bei hohen Potenzen in größeren Mengen anfällt: Potenziert wird nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Homöopathischen Arzneibuch (HAB) im Regelfall nicht mit Wasser, sondern mit Ethanol-Wasser-Gemischen. Dabei werden für jeden Potenzierungsschritt größere Mengen an Alkohol (je nach Potenz 51-90 Vol%) verbraucht, der wiederum den pharmazeutischen Qualitätsanforderungen entsprechen muss und nicht gerade preiswert ist. Für jeden Potenzierungsschritt muss bei der in Deutschland vorgeschriebenen Mehrglasmethode zudem ein neues Arzneigläschen verwendet werden.

Die Annahme, dass man mit wenig Ausgangsstoff genug Material für alle Zeiten hätte, ist ebenfalls falsch. Tatsache ist, dass die Haltbarkeit homöopathischer Arzneimittel genau wie die in der konventionellen Medizin max. 5 Jahre beträgt. Auch die Haltbarkeit von Urtinkturen als Ausgangsmaterial ist begrenzt.

Registrierung und Zulassung

Bevor jedoch ein Homöopathikum überhaupt industriell im hergestellt werden kann, muss es von der Behörde registriert werden oder – sofern es eine Indikation beansprucht – zugelassen werden.

Für die Registrierung eines Mittels müssen Dokumente vorgelegt werden, die die Sicherheit des Arzneimittels belegen, dazu sind aufwändige Recherchen im Bereich Toxikologie notwendig. Auch muss bei Registrierungen die homöopathische Verwendung des Mittels belegt werden, mittlerweile z.B. mit zwei Arzneimittelprüfungen, für die die gleichen rechtlichen Anforderungen wie für klinische Prüfungen gelten (Votum der Ethikkommission, Prüfarzt, Probandenversicherung, etc.).

Wenn eine Indikation angegeben werden soll, muss eine Zulassung beantragt werden und dann ist der Aufwand noch wesentlich größer, denn es müssen – ebenso wie für konventionelle Präparate – Studien vorgelegt werden.

Tatsache ist, dass schon die Registrierung eines einzelnen Mittels viele Tausend Euro kostet; dass jede Änderung eines Beipackzettels bei der Behörde angezeigt werden muss und diese berechnet dafür wiederum eine Gebühr.

Demgenüber steht, dass viele der über 1000 Einzelmittel (ABDA-Datenbank) nur selten verwendet werden. Bei manchen Präparaten werden weniger als 10 Packungen im Jahr verkauft und die Hersteller haben diese nur in ihrem Sortiment um den Patienten und Therapeuten ein vollständiges Set an Mitteln in verschiedenen Potenzen anbieten zu können. Ausnahmen wie die sogenannte „1000er Regel“ sind in diesen Fällen zwar nach AMG auch möglich, aber auf viele Einzelmittel nicht anwendbar.

Der Verbrauch ist – insbesondere bei Hochpotenzen – ja sehr gering, weil nur wenige einzelne Globuli in großen Abständen verabreicht werden.

Konventionelle Arzneimittel

Richtig ist, dass die Entwicklung eines neuen Arzneimittels im konventionellen Bereich viele Millionen Euro kostet. Allerdings sind diese Mittel dann auch patentierbar und die Gewinnspannen ungleich höher als bei Homöopathika.

Tatsache ist letztendlich auch, dass für homöopathische Arzneimittel, in Deutschland die gleichen Anforderungen an die Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Arzneimittelrisiken gelten wie für die konventionellen Arzneimittel, egal ob die Mittel zugelassen oder registriert sind. Diese Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit sind mit einem weiteren hohen organisatorischen und Dokumentationsaufwand verbunden.

Summa summarum reden wir bei homöopathischen Einzelmitteln von einem Apothekenverkaufspreis zwischen 8 und 10 Euro je nach Hersteller für eine Potenz bis C30 pro Fläschchen (ABDA-Datenbank). Dieser Preis steht durchaus im Verhältnis zum Produktionsaufwand und ist, auch verglichen mit anderen Präparaten aus dem Bereich Selbstmedikation, nicht hoch.

Quellen:

http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/glaubensfrage-homoeopathie-meine-kinder-bekommen-kuegelchen-thread-121580-6.html

https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelzulassung/Zulassungsarten/BesondereTherapierichtungen/Homoeopathische_und_anthroposophische_Arzneimittel/KriterienIndikationen.html

HAB 2018 (Homöopathisches Arzneibuch)

http://www.pharmazie.com (ABDA Datenbank)

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/ (Arzneimittelgesetz)

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__63c.html

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S. Buchheim-Schmidt

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Die populärsten Irrtümer

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– über die Homöopathie und die konventionelle Medizin – Teil 4

Harald Walach

Weil ich in Debatten immer wieder die gleichen falschen Aussagen höre, stelle ich sie hier einmal zusammen mit den entsprechenden Argumenten, Daten und Fakten: Irrtümer, die über die Homöopathie geäussert werden, meistens mit entsprechenden Irrtümern über die Medizin gepaart. Ich hoffe, das entspannt die Debatte, die ich als unnötig polarisiert und wenig konstruktiv wahrnehme. Es geht weiter mit

Irrtum Nr. 4 – Ungeprüfte Medikamente

Konventionelle Medikamente müssen klinisch geprüft werden, homöopathische nicht

Über die Zulassung homöopathischer Arzneien entscheidet nach dem Arzneimittelgesetz das Bundesinstitut für Arzneimittel. Das Arzneimittelgesetz sieht in der Tat für die „Besonderen Therapierichtungen“, wie sie heißen, Sonderregelungen vor. Dazu gehören neben der Homöopathie die Phytotherapie und die anthroposophische Medizin. Für die Homöopathie gilt eine Registrierung der Einzelmittel nach dem Homöopathischen Arzneibuch, einem Herstellungskodex der gleichzeitig Gesetzescharakter hat, weil er vorschreibt, wie homöopathische Arzneien hergestellt werden müssen. Einzelmittel erhalten dann eine Registrierung und dürfen über Apotheken ohne weiteres vertrieben werden und jeder kann sie kaufen. Aufgrund der Komplexität der Verschreibungsregeln kann damit aber nur derjenige etwas anfangen, der weiß, wie man die Homöopathie handhabt. Daher werden diese registrierten Arzneien auch nicht weiter beforscht, denn sie gehen ohne Indikationshinweis in den Markt. Will hingegen ein Hersteller eine Indikation für eine Kombination oder eine Einzelsubstanz xyz beantragen, etwa bei abc-Krankheit, dann müssen dafür Belege vorgelegt werden. Je nachdem wie schwer die abc-Krankheit ist, müssen die Belege dann aus bereits durchgeführten Studien (aus der Literatur) kommen oder auch eigene Studien durchgefürt werden. Die Arzneimittelkommission D hat in ihrer Beratungsfunktion für das BfArm eine Abstufung von Indikationen vorgeschlagen, die dazu führt, dass die Beanspruchung von Indikationen für homöopathische Arzneien durch Hersteller in etwa so gehandhabt werden wie bei konventionellen Arzneien auch: Es müssen Studien vorgelegt werden. Die Registrierung von Einzelmitteln ist aus der Tradition begründet und kann in etwa mit der Rechtssicherheit von Gewohnheitsrecht verglichen werden. Gewisse althergebrachte Kombinationen konnten auch über das Gewohnheitsrecht weitere Zulassung erhalten.

Ähnlich wird es auch bei konventionellen Arzneimitteln gehandelt: Neue Substanzen müssen einen Wirksamkeitsnachweis durch Studien erbringen. Alteingesessene Arzneimittel in der Regel nicht. Penicillin z.B. wurde meines Wissens nie durch eine verblindete Studie in seiner Wirksamkeit bewiesen, einfach weil nach seiner Einführung der Erfolg so offensichtlich war und weil man eine klare Theorie seiner Wirkung hatte. Umgekehrt gab und gibt es viele Stoffe in der konventionellen Pharmakologie, deren Wirkung lange nicht geklärt war, genauer gesagt, bei denen man wusste, dass sie wirken, aber nicht genau wie. Das war etwa der Fall für die Acetylsalicylsäure. Als Präparat aus Weidenrindenextrakt war es der Volksheilkunde seit langer Zeit als Fiebermittel bekannt. Als Aspirin synthetisiert wurde es seit 1899 als Patent geführt. Die Wirkweise, nämlich die Hemmung der Prostaglandinsynthese, wurde erst 1971 aufgeklärt. Es gibt viele Beispiele von Arzneimitteln, die nie auf ihre Wirksamkeit geprüft wurden, aber über Traditionsargumente im Arzneischatz geblieben sind. Es gibt Beispiele für Medikamente die gut geprüft wurden, auch Wirsamkeitsnachweise erbracht haben, aber trotzdem nur begrenzt brauchbar sind. Die in dem ersten Beitrag dieser Reihe kurz genannten SRRIs sind dafür ein gutes Beispiel. Das kommt daher, dass zu Zulassungszwecken je nach Verfahren nur ein bis zwei positive Studien vorliegen müssen und es egal ist, wieviele negative Befunde vorhanden sind, solange positive Belege nachweisbar sind.

Anders gesprochen: Die Zulassung prüft nur, ob im Prinzip Wirksamkeit vorhanden ist, nicht ob diese Wirksamkeit klinisch tauglich ist. Im Fall der Homöopathie ist dies über das Traditionsargument geschehen. Denn hier haben Arzneien auch eine deutlich andere Rolle: Sie werden nicht für Krankheiten, sondern im Wesentlichen für Symptomkonstellationen, ober überspitzt für Personen verwendet. Daher scheidet das übliche Prüfverfahren hier aus und der Gesetzgeber hat das erkannt und konsequent übernommen. Wird hingegen eine Krankheitsindikation beansprucht, dann greift auch hier die indikationsbezogene Überprüfung, wie in der konventionellen Medizin auch.

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